siehe Deutschordenshospital St. Kunigund von Halle Kommende (lateinisch commendare „anvertrauen“, „empfehlen“) bezeichnet ursprünglich als Begriff im Kirchenrecht die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens auf eine dritte Person unter Befreiung von den Amtspflichten. In späterer Zeit wurden die Niederlassungen der Ritterorden als „Kommende“ oder „Komturei“ bezeichnet. Am flachen Ufer […]Weiterlesen »
Enzyklopädie
Diese Wort steht für Kupplerinnen, die oft in jungen Jahren selbst Dirnen waren. Besonders in Brunos Warte war die Zahl der Kupllerinnen recht ansehnlich.