Gerichtsbarkeit im Thal

Die Halle hatte ihre eigene Gerichtsbarkeit, auf die die Gerichtsbarkeit des Berges nicht zugreifen konnte. Das Thalamt war der Ort und wurde auch Thalgerichtsamt genannt. Der Gerichtsbezirk war durch Grenzsteine gekennzeichnet, die alle 10 Jahre kontrolliert werden sollten.

„Am Roten Kuckuck“, eine Kothe, wurden die Enthauptungen vollzogen, die Erhängungen fanden im Zimmerhaus an der Saale statt, die Ausstäupungen am Kothe „Zum Falken“ bei der Moritzkirche. Bis 1875 war das Tal von Befugnissen der städtischen Polizei ausgeschlossen.

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Halle (Saale) - Lexikon

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