Die Verschläger oder Vorschläger mussten die Unkosten der Salzbereitung feststellen und bestimmten somit den Salzpreis. Darin waren auch die Holzkosten, die Menge der Sole und der Arbeitslohnes enthalten. Sie wurden vom Unterbornmeister ernannt, dem sie auch ihren „Anschlag“ (heute Vorschlag) einreichten.