Die Huldigung stellte einen Treueeid gegenüber einem neuen Landesherrn dar. Sie war rechtsverbindlich. Dafür waren oftmals Verhandlungen im Vorhinein notwendig, sollte doch der Landesherr die Privilegien der Stände bestätigen. Die erste Huldigung fand in Halle nach der Ermordung Burchards III. vor Erzbischof Otto 1383 statt. Fahnentuch: 131 cm in Seide […]Weiterlesen »