In der neuen Willkür von 1482 bestand der „Engere Rat“ aus 12 Mitgliedern. Neben zwei Ratsmeistern (Bürgermeister) gab es den Weinmeister, den Bierherren, einen Fleischschätzer, einen Brotwäger, einen Korn- und einen Marktherrn.
In der neuen Willkür von 1482 bestand der „Engere Rat“ aus 12 Mitgliedern. Neben zwei Ratsmeistern (Bürgermeister) gab es den Weinmeister, den Bierherren, einen Fleischschätzer, einen Brotwäger, einen Korn- und einen Marktherrn.
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