Arbeiterjugendkongress. In der Folge der Deutschen Arbeiterkonferenzen fand vom 4.-7.4.1958 in Erfurt der 1. „Kongress der Arbeiterjugend Deutschlands“ statt. Ihm folgten im ein- bis zweijährigen Abstand und je nach Ausrichtung der Westarbeit von SED und FDGB mit unterschiedlichen Bezeichnungen („[…] beider deutscher Staaten“ „[…] und Westberlins“ „Deutscher […]“ „DDR, der BRD und Westberlins“) bis 1970 i.d.R. zu Ostern oder Pfingsten neun weitere Kongresse:
1. 5./6.4.1958 Erfurt
2. 20.-29.3.1959 Erfurt
3. 15.-18.4.1960 Erfurt
4. 21./.22.5.1961 Rostock
5. 10./11.6.1963 Leipzig
6. 15./16.6.1964 Eisenhüttenstadt
7. 5.-7.6.1965 Magdeburg
8. 28.-30.5.1966 in Karl-Marx-Stadt
9. 1.-3.6.1968 Halle/Neustadt
10. 16./17.5.1970 Erfurt
Die Organisation lag in den Händen eines von der Westabt. geleiteten Ständigen Komitees, mit dem der Eindruck eines unabhängigen Gremiums erweckt werden sollte. Ihr Motto entsprach den wechselnden Zielsetzungen der Einwirkung der DDR auf linke polit. Bewegungen in der BRD (gegen Atomrüstung, Notstandsgesetze, Raketenstationierung, schließlich der Werbung für die internationale Anerkennung der DDR). Neben diesen A. im Rahmen der Westarbeit fanden in unregelmäßigen Abständen auch von FDGB und FDJ gemeinsam organisierte A. der DDR statt.
K.K.
Quelle: FDGB Lexikon