Reichsstadt

Die freie Reichsstadt unterstand keinem Landesherrn, sondern direkt dem König bzw. Kaiser. Sie war reichsunmittelbar (reichsfrei). Die Reichsstädte hatten einige Freiheiten und waren weitestgehend autonom. Sie mussten zwar Heerfolge leisten und führten Steuern direkt an den Kaiser ab. Aber selbst letztere mussten einige reichsfreie Städte nicht und bezahlten nur kleine Steuern (Regensburg, Köln, Mainz).

Halle strebte auch danach, reichsfreie Stadt zu werden, scheiterte aber am Zwist zwischen Pfännern und Innungen und wurde 1478 mit dem Einzug Bischof Ernsts, in die Stadt sämtlicher mühsam errungener Privilegien (Vorrechte) beraubt.

In Thüringen waren Mühlhausen und Nordhausen reichsfreie Städte.