Das Stadtrecht besagt, dass nur die Stadt das Recht hat über die Häuser zu verfügen, den Zins oder die Steuer dafür einzunehmen und das für sie das Willkürrecht besteht, dass die Bewohner dem Stadtgericht unterstehen. Erst Erzbischof Ernst betonte insbesondere das Eigentumsrecht an Grund und Boden, um sich den vierten […]Weiterlesen »
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Das Stadtwappen besteht aus einem nach oben geöffneten roten Halbmond zwischen zwei roten Sternen auf silbernem (weißem) Grund. Es ist das Hoheitszeichen der Stadt Halle (Saale) und darf deshalb ausschließlich und nur durch die Stadt eingesetzt werden. Um 1116 wurde das Kloster Neuwerk in Halle gegründet. Es wurde zum mächtigsten […]Weiterlesen »
Das Stadtwappen wurde von Heinz Möhrdel gestaltet. Blasonierung: „In Rot drei aus einer aufbrechenden gold-grünen Knospe auffliegende silberne Tauben; darüber ein liegender goldener Schlüssel, dessen Schließblatt in Form eines sechseckigen Benzolrings gestaltet und dessen Bart mit einem sechsstrahligen roten Stern belegt ist.“ Wappenbegründung: Mittelpunkt des Wappenbildes bildet eine stilisierte Taubengruppe […]Weiterlesen »