Ein besonderes Lehen war das Mannlehen für hohe Ämter, bei dem das Erbschaftslehen auf Familienmitglieder übertragen wurde. So zum Beispiel das Schöppenlehen (Schöppen wurden auf Lebenszeit gewählt) oder das Lehen über den Burggrafen. Manche Mannlehen waren nach kinderloser Erbschaft auch kaufbar. Diese Lehen wurden aber in Abhängigkeit vom Erzbischof vergeben.
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