Militärische Verpflichtungen im Thal

Laut Thalordnung von 1366 wurden die Salzwirker und Bornknechte zur Verteidigung herangezogen. Sie waren verpflichtet bei Gefahr für das Thal, mit Joppe, Spieß und Schild (Rundtartsche) ausgerüstet zu „were“ zu erscheinen. Außerdem mussten sie dem Landesherren für militärische Einsätze zur Verfügung stehen.

(Text: Bernd Bieler)