Eid des Schultheißen (Ablauf)

Der Ablauf der Vereidigung des Schultheißen Johann Pöller am 21. Oktober 1575 wurde wie folgt beschrieben:

Schultheiß Johann Pöllner merkt an, dass in den Eidesformeln erwähnt wird, man wolle sich nach den jüngst reformierten Rechtsgrundsätzen richten. Da hierfür jedoch nicht alle Punkte und Artikel allen anwesenden Personen bekannt sind, sollten sie vorgelesen und zur Beachtung übergeben werden. Erst dann könne man eingeschworen werden. Dem stimmten die Fürstlichen Räte zu. Nachdem die reformierten Verordnungen und die Verfassung verlesen waren, brachte Johann Pöllner vor, dass der Schöppenstuhl mit nur 5 Schöppen für die bevorstehenden Aufgaben kläglich unterbesetzt sei. Außerdem stünde in den Verordnungen, dass weder Schultheiß noch Schöppen die Gerichtsakten mit nach Hause nehmen dürfen, wo doch die zur Prüfung notwendigen Bücher stünden und somit eine sorgfältige Arbeit gar nicht möglich sei. Die Fürstlichen Räte antworteten, dass dem Administrator die Unterbesetzung des Schöppenstuhls sehr wohl bekannt sei, er die Anzahl der Schöppen auf acht erhöhen wolle. Des Weiteren solle den Schöppen gestattet werden, Akten zur Prüfung mitzunehmen und danach kollegial darüber zu beraten. Nachdem nun alle Fragen geklärt waren, zog die ganze Gesellschaft in Begleitung von Sekretären vom Neuen Gebäude aus auf den Markt vor den Roland. Vor dem Roland warteten schon die Ratsherren der Stadt Halle und wohnten der Zeremonie bei. Die zu vereidigenden Personen wurden von den Fürstlichen Räten ins Gerichtshaus geführt und schworen dort den jeweils für sie gedachten Amtseid.

(Quelle: Katja Elsner in halle-life)